Kompetenzplattform der Social Media Akademie

Lüders Kurstagebuch – Teil 7

Autor: Lüder Brüggemann
Datum: 19.05.2011

Lüder Brüggemann, der bereits im letzten Jahr den “Basis Lehrgang Social Media” an der Social Media Akademie absolviert hat, berichtet parallel zum ersten Lehrgang “Social Media Manager (SMA)” im Jahr 2011 über seine Erfahrungen und Erkenntnisse auf dem Weg zum Social Media Manager. Heute: Teil 7 zur Vorlesung “Recht im Social Web”.

Ich muss mich entschuldigen. Seit meinem letzten Beitrag ist doch etwas mehr Wasser die Weser heruntergeflossen, als geplant war. Sorry dafür. Nun also zum nächsten Teil meines Kurstagebuchs …

Die Tatsache, dass im Social Web jeder publizieren kann – ob nun mit oder ohne spezielles Hintergrundwissen und Ausbildung – sorgt dafür, dass es im Internet jeden Tag etliche Rechtsverletzungen gibt. Jeder sollte sich bewusst sein, dass er für das, was er im Netz macht, genauso verantwortlich gemacht werden kann, wie im realen Leben.

Darf ich Fotos aus der Google- Bildersuche einfach so für eigene Artikel nutzen? Ist es egal, was ich im Internet über andere Menschen und Unternehmen behaupte? Und haftet ein Plattformbetreiber für die auf seiner Seite von Nutzern veröffentlichten Inhalte? Rechtsanwalt und Blogger Dr. Carsten Ulbricht beantwortete diese und viele weitere sehr wichtige Fragen in der siebten Vorlesung “Recht im Social Web”.

Nach einer allgemeinen Einführung zu Beginn der Vorlesung folgte ein umfassender Überblick über wichtige rechtliche Rahmenbedingungen und häufige Rechtsverletzungen in den Bereichen Äußerungsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht. Kurzum: Der Dozent hat erläutert wer was wann wo sagen und machen darf und was passieren kann, wenn man gegen bestehende Regeln verstößt.

Auf alle Einzelheiten einzugehen würde den Rahmen dieses Artikels bei Weitem sprengen. Eines möchte ich aber in puncto Recht am eigenen Bild und Co. doch noch genauer ausführen: Es wird oft behauptet, dass man Bilder, auf denen mehr als sechs Personen zu sehen sind, ohne deren Zustimmung veröffentlichen kann. Das ist falsch! Wenn die Personen eindeutig zu erkennen und nicht nur Beiwerk sind, muss (mit ein paar Ausnahmen) vor der Veröffentlichung eine Genehmigung eingeholt werden. Ich hebe diesen Punkt so deutlich hervor, weil ich immer wieder Agentur- und Veranstaltungsbilder sehe, die genau dagegen verstoßen. Das müsste eigentlich nicht sein.

Als nächstes ging Carsten Ulbricht auf den Regelungsrahmen der Plattformen ein. Denn Facebook, Twitter und Co. haben jeweils ganz eigene Regeln und Gesetze. Diese sollten jedem Social Media Manager und jeder Agentur bekannt sein und auch befolgt werden. Verhält man sich regelwidrig, riskiert man die unangekündigte Löschung des Profils bzw. der Unternehmensseite – und das wird dann peinlich bis fatal.

Im Anschluss an diesen Teil der Vorlesung folgten wichtige Informationen für Plattformbetreiber, die laut Aussage des Dozenten nicht zur Vorabkontrolle der nutzergenerierten Inhalte (Videos, Fotos, Kommentare) verpflichtet sind. Hier gilt der sogenannte “notice & take down”-Grundsatz. Dieser besagt, dass der Betreiber rechtswidrige Inhalte nur dann entfernen muss, wenn ihm diese tatsächlich bekannt sind. Und das werden sie meist erst, wenn ein anderer User darauf aufmerksam macht – beispielsweise über die auf vielen Plattformen integrierte “Melden-Funktion”.

Zum Ende gab es noch einen Abschnitt über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Aufsetzen von Social Media Guidelines für Unternehmen bedacht werden müssen und welche Inhalte die Richtlinien enthalten sollten.

Insgesamt eine sehr inhaltsreiche sowie gut und verständlich vorgetragene Vorlesung, die mir einiges Neues beigebracht und einiges Bekanntes wieder in Erinnerung gerufen hat. Bei komplizierten und besonders relevanten Beispielen gab es stets Verweise auf weiterführende Links, so dass man auch nach der Vorlesung noch weiter studieren kann.

Aber noch viel wichtiger als die jeweils speziellen Regeln und Beispiele ist das Bewusstsein, dass man auch im Internet gegen das Gesetz handeln und dafür bestraft werden kann. Wie im richtigen Leben sollte man sich auch im Social Web bei jeder Handlung der Konsequenzen bewusst sein. Das werde ich in Zukunft noch mehr bedenken und im Zweifelsfall lieber vorher recherchieren.

Weitere Auszüge aus Lüders Kurstagebuch:

Übrigens: Wenn ihr Nachfragen habt, könnt ihr euch gern direkt an Lüder wenden: via Twitter oder via Xing (oa)

Neugierig geworden auf den Lehrgang?

Der nächste Lehrgang “Social Media Manager (SMA)” beginnt am 11. Mai 2011.

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Foto: © Günther Gumhold / PIXELIO

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