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SOPA und PIPA: Neue Gesetze aus Amerika betreffen Social Media Professionals auch in Deutschland

Autor: Hermann Assmann
Datum: 20.01.2012

Handelte es sich bei den us-amerikanischen Gesetzesinitiativen „Stop Online Piracy Act“ (SOPA) und „Protect IP Act“ (PIPA) Ende letzten Jahres noch um ein Insider-Thema, so wurden die beiden Gesetze spätestens mit den massenhaften Online-Protesten vergangenen Mittwoch auch in deutschsprachigen Leitmedien schlagartig auf die Titelseiten katapultiert (Spiegel Online z.B. berichtete mit mehreren Beiträgen).

Worum geht’s?

Befürworter der Gesetzesinitiativen argumentieren, dass mit SOPA und PIPA die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte weltweit wirksam unterbunden werden könne. Hierzu würden die Copyright-Inhaber entsprechende Seitensperrungen bei US-Behörden beantragen können. Kritiker halten dagegen, dass mit den technischen Maßnahmen, die zur Durchsetzung der Gesetze etabliert werden müssten, erstmals eine effektive Zensur-Infrastruktur im amerikanischen Netz etabliert sowie durch die Gesetze faktische Zensur auch effektiv ausgeübt werden würde.

Die Diskussion darüber ist in vollem Gange und berührt viele grundsätzliche politische, wirtschaftliche und technische Fragen, die an anderer Stelle bereits ausführlich behandelt werden. Ich möchte mich hier auf die Frage beziehen, ob und welche Auswirkungen SOPA und PIPA auf Social Media Professionals im deutschsprachigen Raum haben könnten.

Was bedeuten die Gesetze für Social Media Professionals im deutschsprachigen Raum?

Die beliebtesten sozialen Netzwerke und sozialen Webseiten der Welt und in Deutschland sind juristisch und faktisch immer noch US-Unternehmen: Facebook, Twitter, LinkedIn, Google mit Google+, YouTube und all seinen weiteren Angeboten; aber auch Windows Live, MySpace, Yahoo mit Flickr, Fourspare und so weiter. Treten SOPA und PIPA in Kraft, so soll es ein Verfahren geben, mit dem das US-Justizministerium amerikanische Unternehmen verpflichtet kann, innerhalb von Tagen jedes Geschäft mit ausländischen echten oder vermeintlichen Copyright-Verletzern einzustellen. Dazu ein konstruiertes, aber konkretes Beispiel: Sie betreiben in Deutschland eine kommerzielle Webseite, dazu eine passende Facebook-Seite, einen Twitter-Account, eine Google+ Seite und einen YouTube-Kanal.

Auch Ihre Webseite könnte faktisch offline gehen

Auf Ihrer Webseite benutzt ein User – wohlgemerkt nicht Sie selbst – in einem Kommentar ein Bild, das eine us-amerikanische Bildagentur als Urheberrechtsverletzung ansieht. Dies ist einer der viele kritisierten Punkte bei SOPA: Seiteninhaber sollen zukünftig für das Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden – ein zweites YouTube wäre so in Zukunft nicht mehr möglich. Nun, in Ihrem Fall wendet sich die Bildagentur an die amerikanischen Behörden und macht Sie als als Seitenbetreiber zum Copyrightsünder. Die amerikanischen Behörden folgen dem Antrag und weisen inländische Unternehmen (also Facebook, Google…) an, mit Ihnen keine Geschäfte mehr zu machen – und dann geht es los: Ihr Facebook-Account wird gesperrt, ihre FB-Seite, in die Sie vielleicht schon viel Arbeit investiert haben, ist offline. Natürlich können Sie auch keine Anzeigen mehr für Ihr Unternehmen auf Facebook schalten. Ihr Twitter-Account wird gelöscht, ebenso Ihr Google+-Profil, Ihre Google+-Unternehmensseite und Ihr YouTube-Kanal. Ihre Kunden nutzen PayPal, um auf Ihrer Webseite einzukaufen? Jetzt nicht mehr – PayPal darf mit Ihnen keine Geschäfte mehr machen. Sie können auf Google keine Anzeigen mehr schalten, und Sie werden auf Google nicht mehr gefunden. Auch nicht auf Bing, das zu Microsoft gehört, oder auf Yahoo. Bis auf Ihre direkte www-Adresse sind Sie faktisch – offline.

Ihre Kunden sind bestenfalls irritiert oder halten Sie schlimmstenfalls für kriminell. Nach kurzer Klärung mit der Bildagentur können Sie zwar nachweisen, dass Sie keinesfalls ein Copyrightsünder sind – allerdings ist Ihnen der beschriebene Schaden bereits entstanden. Selbst nachdem Sie alle Ihre Netzwerk-Angebote innerhalb kürzester Zeit wieder online geschaltet haben, eine Presse-Konferenz halten und entsprechende Informationen an die Medien herausgeben, die das Missverständnis dann auch öffentlich klarstellen, ist Ihnen bereits Imageschaden und möglicherweise ein erheblicher Reputationsverlust entstanden.

Aufmerksamkeit weiter notwendig

Die beiden vorhergehenden Absätze beschreiben sicherlich einen stark konstruierten Fall, der auch bei einer Verabschiedung von SOPA und PIPA in ihrer aktuellen Fassung so nicht zwangsläufig kommen müsste. Vielmehr soll gezeigt werden, dass die sehr technischen und abstrakten Gesetze, die aktuell in US-Repräsentantenhaus diskutiert werden, auch auf in Deutschland und Europa viel genutzte soziale Netzwerke Auswirkungen haben kann – Grund genug, sich definitiv weiter zu informieren.

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

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